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Kooperationsvertrag 2024/2025

Kooperationsvertrag

 

zwischen der Grundschule Cavertitz Träger: Gemeinde Cavertitz

vertreten durch die Schulleiterin Frau Wohllebe

 

und dem Kinderhaus „Zur Sonnenuhr" Cavertitz Trägers: Diakonie Leipziger Land

vertreten durch die Kinderhausleiterin Frau Bauer

 

wird auf Grundlage des Sächsischen Bildungsplanes folgende Vereinbarun getroffen:

 

  1. Langfristige Ziele der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort

 

Individuelle Förderung eines jeden Kindes

Jedes Kind ist eine besondere Persönlichkeit. Die Stärken und Begabungen werden durch verschiedene Angebote individuell gefördertEbenso werden die Kinde ermutigt, ihre eigenen Grenzen gegenseitig anzuerkennen.

 

Förderung der sozialen Kompetenzen

Kinder sind nicht nur äußerlich verschieden, sondern auch durch ihr familiäres Milieu und durch Traditionen geprägt. Am besten lernen Kinder die Toleranz am jährlichen Festkalender. Da lernen sie die Ursprünge (oft andere Religionen) kennen werden in eine gepflegte Feierkultur (Wertevermittlung und Brauchtum) eingeführt und für Traditionspflege Neugier geweckt.

 

Naturverbundenheit

Unsere Einrichtungen sind umgeben von Wiesen, Feldern und Wäldern. Diese natürliche Vielfalt prägt den Alltag jeder Einrichtung. Die Verbundenhei t zur Natur schließen beobachten, pflegen und schützen ein.

 

Gesundheitsförderung

Die Kinder entdecken, dass es nicht selbstverständlich ist, dass jeder jeden Tag gesund aufsteht. Dankbar nehmen sie sich und ihre gegebenen Möglichkeiten wahr.

Dazu gehören die tägliche Bewegung an der frischen Luft und die Bereitstellung vitaminreicher Kost sowie die Durchführung verschiedener Gesundheitsprogramme. So erfahren die Kinder, wie wichtig eine bewusste und ausgewogene Ernährung ist.

 

Begleitung des Übergangs vom Kindergartenzum Schulkind

Das frühe Kennenlernen der Klassenlehrerin und der Horterzieherin sowie der Klassen- und Horträume hilft Hemmungen und Ängste bei den Kindern abzuba uen. So erleichtern wir einen wichtigen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt.

 

Bilaterale Beteiligung zwischen Schule und Hort

  • Die Schaffung von Bildungsangeboten (z.B. GTA-Angebote), abgestimmt auf die individuellen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Kindermachen Entwicklungsfortschritte sichtbar. Dazu nutzen wir den Sächsischen

    Entwicklungsbaum als Dokumentationsinstrument im Kinderhaus „Zur Sonnenuhr".

  • Hausaufgaben: zwei freie Nachmittage

  • Gegenseitige Einladung zu Höhepunkten zwischen Schule und Hort (Theaterspiel, Feste, Projekte)


 

  1. Kooperation im Auftragszeitraum 2024/ 2025

 

  • 2 gemeinsame Elternabende mit Lehrer und Horterzieher pro Klasse

 

  • gemeinsame Weihnachtswerkstatt von Schule und Hort

 

  • gemeinsame Fahrt zum Weihnachtstheater

 

  • im März 2025 gemeinsamer Tag der offenen Tür

 

  • Anfang Juni 2025 Gesundheitswoche mit Sportfest am Vormittag in der Schule

    • am Nachmittag besonderes Blickfeld auf eine gesunde Ernährung beim Zubereiten des Vespers (keine Hausaufgaben)

      • viel Zeit für Spiel und Bewegung an der frischen Luft

 

  • Zeiten für Christenlehre werden bei der Planung der Ganztagsangebote beachtet, um die Festigung der christlichen Werte des Kinderhauses allen Schülern zu ermöglichen

 

  • Verantwortung für die Förderung der Sprachkompetenzen, der Entwicklung der Lesefertigkeiten und der Konzentrationsfähigkeit sowie das LRS-Training trägt die Schule

 

  • Verantwortung für die Freizeitangebote trägt der Hort: Holzwerksta tt, Körbe flechten und NadelarbeitArbeit mit Ton

 

  • AlErsthelfer sind bis mindestens 12:00 Uhr die Lehrer der Grundschu le anwesend, danach die Erzieher des Kinderhauses. Das erforderliche Material steht ihnen zur Verfügung. Für Nichthortkinder werden die Kontaktdaten beim Kursleiter hinterleg t.

 

 

  1. Art und Form der Abstimmung

 

  • regelmäßige mündliche Absprachen und Informationen per Pendelheft

Oktober: Meinungen zum Start der Ganztagsangebote im Schuljahr austauschen

  • 1x jährlich Absprache zwischen Lehrer , Schulleiter, Elternsprecher und Erzieher

 

  • Welche GTA-Angebote sollen aufgrund der Beliebtheit bei den Schülern bleiben?

    • neue Vorschläge

    • Wie können die neuen Vorschläge umgesetzt werden?

    • Wo sollen Gelder anders verteilt werden?

 

  • nach Mittelzuweisung genaue Planung der Maßnahmen und des Finanzierungsp lanes durch den GTA- Koordinator

 

 

 

  1. Ergebnissicherung

 

  • verantwortlich Frau Stange, GTA-Koordinator der Schule, Frau LangeErzieherin im Hort

  • bei Kindern Interessen für die einzelnen Angebote erfragen

  • Absprache oder Fragebögen für Honorarkräfte


 

  1. Laufzeit der Kooperation

 

bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 (31. Juli 2025)

 

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 28.02.2024 in Kraft und ergänzt den Koope rationsvert rag vom 28.02.2023.